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Hering: Fluglärmentlastung für Mainz und Rheinhessen möglich
Pressemitteilung vom 04.02.2011
Von: @Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz <2011-02-04>
Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hering hat das von ihm beauftragte Gutachten zu alternativen Abflugrouten vorgestellt. Danach könnten Mainz und Rheinhessen vom Fluglärm entlastet werden.

Mit Alternativen zur Flugrouten-Planung für den Flughafen Frankfurt können die Stadt Mainz und das angrenzende Rheinhessen erheblich von Fluglärm entlastet werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des NLR Air Transport Safety Instituts, Amsterdam, über die zukünftig vorgesehenen Abflugrouten bei Westwind-Betriebsrichtung für den Flughafen Frankfurt/Main. „Das Gutachten widerlegt eindeutig die These der Deutschen Flugsicherung, zu ihren Routen-Planungen für die Zeit nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest gebe es keine Alternative“, sagte Verkehrsminister Hendrik Hering bei der Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens.

„Damit wird deutlich, dass eine geplante starke Verlagerung von Abflügen über rheinhessisches Gebiet und damit die beängstigende Zunahme von Fluglärm nicht hinzunehmen sind“, betonte Hering. Rheinland-Pfalz erwarte eine faire und angemessene Verteilung des zunehmenden Fluglärms.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt im Herbst 2011 ist von der Deutschen Flugsicherung (DFS) eine grundlegende Neustrukturierung der Abflugrouten vorgesehen. Durch die von der DFS geplanten neuen Abflugrouten und der stärkeren Belegung bestehender Abflugrouten über Mainz und Rheinhessen solle vermieden werden, dass sich durchstartende Flugzeuge auf der neuen Nordwest-Landebahn mit regulär auf dem bestehenden Parallelbahnsystem startenden Flugzeugen kreuzen, die auf den bisherigen „TABUM-Routen“ in nördlicher Richtung über den Taunus abfliegen, erläuterte der Minister.

„Im Ergebnis wären die Stadt Mainz und Rheinhessen nicht nur durch die steigende Anzahl der Anflüge bei Ostwind (Betriebsrichtung 07), sondern zukünftig neu auch durch Abflüge bei Westwind (Betriebsrichtung 25) mit Fluglärm erheblich belastet“, so der Minister weiter.

„Die Landesregierung hat daher eine gutachterliche Prüfung beauftragt, inwieweit unter Beachtung der maßgeblichen internationalen flugbetrieblichen Vorgaben alternative Lösungen für die Abflugrouten möglich sind, die zu einer Fluglärmentlastung der Bevölkerung in der Stadt Mainz und in Rheinhessen führen können“, sagte Hering.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie lassen sich danach wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Möglichkeit von Fehlanflügen auf der neuen Landebahn Nordwest macht grundsätzlich eine Trennung der Abflüge von dem bestehenden Start- und Landebahnsystem erforderlich.

    Mit einer Änderung des Fehlanflugverfahrens auf die neue Landebahn Nordwest könnte jedoch die Konfliktsituation zwischen Anflügen und Abflügen entschärft werden. Hierzu ist nach Auffassung des Gutachters allerdings eine gesonderte Sicherheitsstudie erforderlich.

    Die Vorgaben für das Fehlanflugverfahren müssten so geändert werden, dass die betroffenen Flugzeuge so bald wie möglich nach Norden abdrehen, um einen neuen Anflug vorzunehmen. Damit könnten solche Flugzeuge möglicherweise in den erforderlichen Sicherheitsabständen gehalten werden zu den parallel von den bisherigen Startbahnen startenden Flugzeugen. Dies würde es ermöglichen, die bisherigen Abflugrouten nach Norden und Nordwesten im Wesentlichen beizubehalten.

  2. Die Nutzung der bisherigen unmittelbar nach Norden führenden TABUM-Abflugrouten ist grundsätzlich weiterhin möglich, solange die zusätzliche Kapazität aufgrund des Ausbaus noch nicht benötigt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abflüge mit den Anflügen auf die neue Landebahn Nordwest entsprechend koordiniert werden. Darüber hinaus können die unmittelbar nach Norden führenden TABUM-Abflugrouten zumindest in den Tagesrand- bzw. Nachtzeiten bei geringen Flugbewegungen weiter genutzt werden.

  3. Sofern das von der DFS vorgesehene Fehlanflugverfahren eingeführt werden müsste, könnten startende Flugzeuge zunächst nach Süden und Osten geführt werden, um diese dann westlich von Frankfurt nach Norden abdrehen zu lassen. Rheinland-pfälzische Gebiete würden dann nicht überflogen und die bisherigen Abflugrouten nach Norden und Nordwesten könnten weiter genutzt werden. Auch wenn dieses Verfahren stark erhöhte Anforderungen an Fluglotsen und Piloten stellen würde, ist es betrieblich grundsätzlich machbar.

  4. Eine über Mainz-Laubenheim und Mainz-Weisenau verlaufende Abflugroute kann weiter östlich verlaufen, wobei Rüsselsheim umflogen werden müsste.

  5. Hinsichtlich der über Rheinhessen verlaufenden Abflugrouten können durch südliche und westliche Verschiebungen der Routen Verbesserungen erzielt werden, da die Luftfahrzeuge eine größere Höhe erzielen können.

„Bei der Realisierung der vorgestellten Alternativlösungen könnte die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz in hohem Maße vom Fluglärm durch startende Flugzeuge entlastet werden“, stellte Hering fest. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erwarte, dass sich die DFS und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Ergebnisse der Studie berücksichtige und sich vor einer abschließenden Festlegung der Flugrouten ernsthaft mit den Vorschlägen auseinander setze, so Hering.

„Der Schutz der Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Menschen hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert“, hob Hering hervor. Hering teilte mit, dass die Landesregierung im Bundesrat einen Gesetzesantrag einbringen werde, mit dem die DFS verpflichtet wird, zumindest nachts dem Lärmschutz Priorität vor wirtschaftlichen und betrieblichen Belangen einzuräumen. „Wir brauchen bei der Festlegung der Flugrouten eine klare rechtliche Vorgabe, dass zukünftig auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung der Lärmschutz ein größeres Gewicht beizumessen ist“, sagte der Minister.

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