KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - "Ganz offensichtlich hatte sich dieses Gericht schon vorher weitgehend festgelegt!" Diesen Schluss ziehen die Sprecher der Initiative "Zukunft Rhein-Main", Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim), nach der Verhandlung zum Flughafenausbau vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel.
"An allen 13 Verhandlungstagen hat sich das Gericht ausgesprochen passiv verhalten", so die Sprecher der Kommunen und Verbände im Flughafenumland. So habe es entgegen der üblichen Gepflogenheiten keine Einführung in den Verhandlungsgegenstand gegeben. Sachlich strittige Themen seien kaum oder gar nicht diskutiert, konkrete Ergebnisse oder offene Fragen nicht im Protokoll festgehalten worden. "Selbst bei Themen, für die das Gericht noch in seiner Eilentscheidung vom Januar Aufklärungsbedarf gesehen hatte, gab es nun keine Nachfragen!" Insgesamt habe es während der gesamten Verhandlung kaum eine Frage des Gerichts an die Beteiligten gegeben - und dies bei hochkomplexen und sachlich kontroversen Sachverhalten. Sämtliche Anträge der klagenden Kommunen und Verbände seien mit pauschalen Begründungen abgelehnt worden. "Dies steht in deutlichem Gegensatz zu den Forderungen der Verwaltungsgerichtsordnung!", betonen die ZRM-Sprecher. Demnach müsse ein Vorsitzender Richter die Streitsache mit den Beteiligten "tatsächlich und rechtlich" erörtern: "Dies ist in Kassel nicht einmal im Ansatz geschehen!"
Neben den bekannten strittigen Themen - wie zum Beispiel den Luftverkehrsprognosen, der Kapazitätsberechnung und dem Naturschutzrecht - habe sich erneut die Fluglärmproblematik als auffälliger und unübersehbarer Schwachpunkt in der Argumentation der Ausbaubefürworter erwiesen. Einmal mehr, so Beutel, Munck und Siehr, sei dabei deutlich geworden, wie unprofessionell und fachlich unzureichend Fraport gearbeitet habe: "Es ist ein Skandal, dass trotz einer abgeschlossenen Planfeststellung, trotz der unter Hochdruck laufenden Bauarbeiten und auch nach der Kasseler Verhandlung noch immer nicht klar ist, wie viele Menschen tatsächlich vom Fluglärm betroffen sein werden!" So musste Fraport die von ihr vorgelegten Fluglärmberechnungen noch während der mündlichen Verhandlung ausführlich schriftlich erläutern und dabei zugeben, dass bei den Berechnungen zentrale Punkte nicht berücksichtigt worden waren. Auch zu Flugstrecken und An- bzw. Abflugkorridoren habe Fraport "völlig unzureichendes" Datenmaterial vorgelegt.
Angelika Munck, Enno Siehr und Jens Beutel sehen dem für Ende August erwarteten Urteil trotz des fragwürdigen Prozessverlaufs dennoch mit großem Interesse entgegen: "Zum einen sind wir gespannt, ob und wie sich der VGH zum ursprünglich fest zugesagten Nachtflugverbot verhält. Zum anderen bleibt abzuwarten, wie sich die zahlreichen substanziellen Vorträge der klagenden Kommunen und Verbände in der Urteilsbegründung wieder finden werden." Schon jetzt scheine freilich sicher: "Auch mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wird das letzte Wort über den Ausbau noch lange nicht gesprochen sein!"
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