Auf großes Interesse der Bevölkerung ist der vom Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans für den Flughafen Frankfurt/Main gestoßen. Im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs in Städten und Landkreisen rund um den Flughafen und im Regierungspräsidium sind bei der Behörde in Darmstadt nach aktueller Zählung über 13 000 Stellungnahmen, ganz überwiegend von Privatpersonen, eingegangen.
Wie das Regierungspräsidium mitteilt, kann sich die Zahl noch erhöhen, da die unmittelbar bei den Gebietskörperschaften eingereichten Stellungnahmen der Behörde noch nicht vollständig vorliegen. Wie das Regierungspräsidium weiter mitteilt, wird der aufgrund einer EU-Vorgabe zu erarbeitende Lärmaktionsplan nach seinem Inkrafttreten im Jahr 2013 für die Behörden verbindlich und hat das Ziel, die vom Flughafen Frankfurt/Main ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren. Die Lärmaktionspläne für die Bereiche Straßenverkehr und Schienenverkehr sind bereits in den Jahren 2010 und 2012 in Kraft getreten. Hierzu waren seinerzeit nach der jeweiligen Offenlage 520 Stellungnahmen zum Straßenverkehr und 250 zum Schienenverkehr eingegangen.
Regierungspräsident Johannes Baron zeigte sich angesichts der anhaltenden Diskussionen und Demonstrationen zu den Lärmbeeinträchtigungen durch den Frankfurter Flughafen nicht überrascht über die Flut der eingegangenen Stellungnahmen. „Ich freue mich über das überaus große Interesse am Lärmaktionsplan und kann versichern, dass alle eingegangenen Stellungnahmen rechtlich und fachlich geprüft und wenn möglich im Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden werden. Dies gilt auch für Stellungnahmen, die von außerhalb Hessens eingegangen sind. Ich bin zuversichtlich, dass der Lärmaktionsplan einen Beitrag zur Verminderung des Fluglärms leisten wird“, sagte der Regierungspräsident.
Baron wies darauf hin, dass die Stellungnahmen nicht individuell beantwortet werden können. Sämtliche Vorschläge und Anregungen würden jedoch entweder in den Plan aufgenommen, oder anonymisiert und gebündelt im Lärmaktionsplan unter dem Kapitel „Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung“ behandelt. „Es ist sichergestellt, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Argumenten und Vorschlägen und dessen Beantwortung im Plan wiederfinden können“, betonte Regierungspräsident Johannes Baron.
Nach den Worten des Regierungspräsidenten beinhalten die vorliegenden Stellungnahmen insbesondere die Forderung nach einem erweiterten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr, die Beschränkung auf jährlich 380 000 Flugbewegungen, die Änderung der An- und Abflugverfahren sowie die Abschaffung von Inlandsflügen bzw. die Verkehrsverlagerung auf die Schiene.
Die teilweise am Lärmaktionsplan öffentlich geübte Kritik, dem Entwurf lägen veraltete Daten zugrunde und die Flughafenerweiterung mit der Landebahn Nordwest sei nicht berücksichtigt, wies Regierungspräsident Johannes Baron als falsch zurück. „Bereits bei einem Blick auf das Titelblatt des Entwurfs kann man klar und deutlich die Landebahn Nordwest erkennen und ab Seite 32 des Textentwurfs wird die „Fluglärmberechnung Prognose 2020“ mit Kartendarstellungen und Betroffenenzahlen ausführlich dargestellt“, sagte Regierungspräsident Johannes Baron.
Nach den Worten des Regierungspräsidenten liegt der im Planentwurf dargestellten Kartierung nach dem Fluglärmgesetz die voraussichtliche Lärmsituation für das Jahr 2020 mit den prognostizierten jährlichen 701 000 Flugbewegungen zugrunde, einschließlich der Landebahn Nordwest und der bis heute geänderten Flugrouten, wie beispielsweise der Südumfliegung. Da die prognostizierte Zahl der Flugbewegungen mit derzeit ca. 500 000 aber noch nicht erreicht sei, gehe die Darstellung der Lärmsituation im Sinne der Bürgerinnen und Bürger über die Ist-Situation hinaus. Im endgültigen Lärmaktionsplan, so der Regierungspräsident, werde dann auch die für 2012 nach der EU-Richtlinie vorgegebene Fortschreibung der Kartierung ausgewertet. Diese werde derzeit vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie erstellt und voraussichtlich Ende Oktober 2012 veröffentlicht.
Zum Abschluss seiner Bilanz über die Offenlegung des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main weist Regierungspräsident Johannes Baron darauf hin, dass die Lärmminderungsplanung insgesamt als eine kontinuierliche Aufgabe zu verstehen ist, in deren Verlauf auf Erleichterungen für die Realisierung von Lärmschutz und tatsächliche Lärmentlastungen hingearbeitet wird. Die Lärmaktionspläne Flughafen Frankfurt/Main, Straßenverkehr und Schienenverkehr würden deshalb auch alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Fluglärmschutz Lärmminderungspläne Regierungspräsidium Darmstadt Flughafen Frankfurt