KREIS GROSS-GERAU – Am Montag endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP). Der Kreis Groß-Gerau hat sich umfassend mit den geplanten Regelungen auseinandergesetzt und in einer Stellungnahme an das zuständige Ministerium Anregungen und Bedenken abgegeben. Dabei wurden insbesondere kritische Anmerkungen gemacht, was die im LEP beschriebenen landesplanerischen Vorstellungen zur Entwicklung des Frankfurter Flughafens angeht.
„Die Vorstellungen der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Flughafens und zum Fluglärmschutz sind noch nicht ausgegoren – hier bedarf es der Nachbesserung“, formuliert Landrat Thomas Will seine Forderung an die Landesregierung. Im Kreis Groß-Gerau bestehen große Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Wachstum bei Billigfliegern. „Dem müssen strikte Grenzen gesetzt werden“, sagt Thomas Will.
Ausdrücklich begrüßt der Kreis die Einführung einer Regelung, um eine Lärmobergrenze zu etablieren: Demnach soll zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm im Umfeld des Flughafens Frankfurt am Main die Ausdehnung der erheblich von Fluglärm betroffenen Fläche begrenzt werden. Die Landesregierung schlägt vor, dass die Fläche gegenüber dem aktuellen Niveau nicht mehr wesentlich weiter anwachsen soll. Diese Forderung im LEP geht Landrat Will allerdings nicht weit genug: „Die Fläche darf gegenüber dem heutigen Stand nicht anwachsen. Es ist bereits heute zu laut. Es muss leiser werden.“ Konkret wird daher folgende Formulierung vorgeschlagen: „Die Fläche soll gegenüber dem aktuellen Niveau nicht mehr anwachsen und auf Dauer reduziert werden.“
Um die Einführung des im vergangenen Jahres vorgestellten Konzepts zur Einführung einer Lärmobergrenze ist es politisch ruhig geworden. „Die Landesregierung steht in der Pflicht. Wir erwarten, dass es im Herbst weitergeht und Vorschläge für die rechtliche Umsetzung gemacht werden“, erinnert Landrat Will an die Zusagen der Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien.
Als Mitglied der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) hat sich der Kreis Groß-Gerau bereits frühzeitig mit Kriterien und den Voraussetzungen einer Lärmobergrenze beschäftigt. So kam ein Gutachten der Rechtsanwälte Mehler und Philipp-Gerlach zu dem Ergebnis, dass die Einführung rechtlich zulässig ist.
Der Fluglärmbericht 2017 hält ebenfalls eine Lärmkontingentierung an Flughäfen für erforderlich, um den Druck auf Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung an den Flugzeugen zu erhöhen: „Aus Sicht des Umweltbundesamts ist ein übergeordnetes Konzept erforderlich, welches auch andere rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Luftverkehrsgesetz, in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht.“
Das UBA empfiehlt daher eine grundsätzliche Änderung der Konzeption des Fluglärmgesetzes (FluLärmG), zitiert der Landrat. Und zwar sollte für die Tagzeit von 6 bis 22 Uhr eine Lärmkontingentierung eingeführt werden und während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes kein regulärer Flugbetrieb auf stadtnahen Flughäfen stattfinden. Eine Lärmkontingentierung würde Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes begünstigen und die derzeitige Ausrichtung des FluLärmG rein auf passiven Lärmschutz aufheben.
Das Umweltbundesamt schreibt weiter: „Die Lärmkontingentierung hat zudem zwei wesentliche Vorteile gegenüber dem derzeitigen FluLärmG. Sie ermöglicht einerseits dem Flughafen beziehungsweise den Luftverkehrsgesellschaften, selbst zu entscheiden, ob sie wenige laute oder mehr lärmarme Flugzeuge einsetzen möchten. Andererseits gibt sie den Flughafenanrainerinnen und -anrainern eine klare Lärmschutzperspektive.“
(Pressemitteilung Nr. Nr. 348/2017 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 01. 08. 2017)
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