Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A380-Werft wurde am 29.11.2004 vom Hessischen Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als zuständiger Planfeststellungsbehörde erlassen. Der Beschluss ist nach dem Luftverkehrsgesetz sofort vollziehbar. Viele Kommunen und über 40000 private Einwender hatten gegen den Bau der Wartungshalle im Bannwald Einwendungen erhoben.
Nach der Verkündung des Planfeststellungsbeschlusses wurden sowohl Eilanträge gegen den Sofortvollzug und Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss selbst beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Geklagt haben der Kreis Groß-Gerau, die Städte Mörfelden-Walldorf, Raunheim und Rüsselsheim und der BUND. Im Mai und Juni fanden an mehreren Terminen die Verhandlungen über die Klagen statt.
Am 28.06.2005 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshofs die Urteile verkündet. Alle Klagen und Eilanträge wurden im Prinzip abgelehnt, die Halle kann gebaut werden. Nach Meinung der Richter ist der Bau der Halle "im öffentlichen Interesse", dahinter müsste der Naturschutz (z.B. des Bannwaldes) zurückstehen. Kommunen seien nicht berechtigt, wegen Naturschutzfragen zu klagen. Ein Bau der Halle innerhalb des Zaunes könne Fraport nicht zugemutet werden, da dies die weiteren Ausbaupläne störe. Eventuell werden zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, das Gericht gab dazu ein weiteres Gutachten zum Lärm durch Triebwerksprobeläufe in Auftrag. Revision wurde in allen Fällen nicht zugelassen. Anfang August legte der BUND Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision ein.
Am 7. September lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag des BUND ab, die Rodung des Waldes bis zur entgültigen juristischen Klärung der Frage auszusetzen, ob man ein als FFH-Gebiet gemeldetes Gebiet vor der andgültigen Aufnahme in die Liste der Schutzgebiete wieder aufheben darf. Ein ähnlicher Fall wird noch vor dem Europäischen gerichtshof verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht meint, der Planfeststellungsbeschluss werde voraussichtlich Bestand haben und der Revisionsantrag des BUND abgelehnt werden.
Am 12. September begann Fraport mit der Abholzung des Bannwaldes. Am 31. Oktober wurde das baureife Gelände an Lufthansa übergeben.
Seit dem 31.01.2006 ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Revisionsantrag des BUND gegen das Urteil zum Planfeststellungsbeschluss ab.
Klagen von Kommunen auf Planergänzung mit dem Ziel zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen gegen den Lärm von Triebwerksprobeläufen wurden vom VGH Kassel in der Folge abgelehnt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens vom Dezember 2007 enthält eine neue Regelung für Triebwerksprobeläufe. Neu-Isenburg will weiter den Rechtsweg beschreiten.
Die Ereignisse im Detail
* Neu * 04.08.2010: Neu-Isenburg will Revision
Die Stadt Neu-Isenburg will sich mit der Ablehnung ihrer Klage gegen die A380-Werft durch den VGH Kassel nicht abfinden. Der Magistrat hat beschlossen, dass gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden soll. Die Stadt verspricht sich für die Revision gute Chancen. Ein Erfolg würde auch die hohen Kosten reduzieren, die der Stadt wegen der Abweisung ihrer Klage entstehen.
- Stadt Neu-Isenburg will Rechtsweg im Verfahren A380-Werft weiter beschreiten
Pressemitteilung der Stadt vom 04.08.2010
30.04.2010: VGH Kassel lehnt Klage von Neu-Isenburg ab
Der VGH Kassel hat nun auch die Klage von Neu-Isenburg und Privatklägern aus Zeppelinheim auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für die A380-Halle abgelehnt. Damit sind alle Klagen bezüglich A380-Halle vor dem VGH Kassel abgeschlossen. Die Klage richtete sich gegen die zu erwartende Lärmbelastung durch Triebwerksprobeläufe. Auch in diesem Fall befand das Gericht, die strittige Regelung von 2004 sei inhaltlich überholt. Zudem seien die ermittelten zusätzlichen Lärmbelastungen zumutbar. So werde der Lärm in der Nacht in Neu-Isenburg nur um 0,1 dB(A) erhöht. Details in der Pressemitteilung des VGH Kassel:
- VGH Kassel: Gerichtsverfahren bezüglich A 380-Wartungshalle abgeschlossen
Pressemitteilung VGH Kassel vom 30.04.2010
23.02.2010: VGH Kassel lehnt Klage von Mörfelden-Walldorf auf bessere Lärmschutzmaßnahmen ab
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nach erneuter mündlicher Verhandlung mit einem heute verkündeten Urteil die noch offene Klage der Stadt Mörfelden-Walldorf auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der A 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Die Stadt wollte mit ihrer Klage weitergehende Lärmschutzmaßnahmen bei Triebwerksprobeläufen (z.B. durch eine Halle) erreichen. Der VGH führte als Begründung an, die Klage sei unbegründet, weil der inzwischen erlassene Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens bereits umfassendere Regelungen zum Lärmschutz bei Triebwerksprobeläufen enthalte. Ein vom VGH in Auftrag gegebenes Gutachten über die Lärmbelastung durch Triebwerksprobeläufe, das im Februar 2008 vorgelegt worden ist, bestätigt nach Ansicht der Richter die bei der Planfeststellung von Fraport zugrunde gelegten Lärmwerte und Maßnahmen.
Die Stadt Mörfelden-Walldorf zeigte sich enttäuscht, aber nicht überrascht. Bürgermeister Becker hatte bereits nach der ersten Verhandlung im Januar vermutet, dass die Klage abgelehnt werden würde. Dennoch habe sich die Klage gelohnt, denn ohne sie wären die Lärmschutzmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss wohl nicht verbessert worden.
- VGH Kassel: Keine zusätzlichen Lärmschutzauflagen für A 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung VGH Kassel vom 23.02.2010 - Klageverfahren A380-Werft: besserer Lärmschutz vom VGH nicht zu erwarten
Pressemitteilung der Stadt Mörfelden-Walldorf vom 20.01.2010
21.11.2006: VGH Kassel: keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen für A380-Halle
Der VGH Kassel hat auch den noch offenen Teil der Klage der Stadt Raunheim gegen den Planfeststellungsbeschluss (hier ging es um zusätzliche Lärmschutzvorkehrungen für Triebwerksprobeläufe) abgewiesen. Begründung: in Raunheim macht der zusätzliche Lärm durch die Probeläufe auch nichts mehr aus.
31.01.2006: Bundesverwaltungsgericht weist BUND-Beschwerde ab
Mit der Entscheidung vom 31. Januar 2006 wies der Vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung der Revision bei der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 28. Juni 2005 zurück. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A380-Wartungsbasis rechtskräftig.
12.09.2005: Der Bannwald wird gerodet
Am 12. September, dem gleichen Tag an dem auch der Erörtertungstermin im Planfeststellungsverfahren "Landebahn" beginnt, wird Fraprot beginnen, den Bannwald abzuholzen.
Alles zum Tag X - Bannwaldrodung
07.09.2005: Bundesverwaltungsgericht lehnt Baustopp ab
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag des BUND auf einen Baustopp für die A380-Halle bis zur endgültigen juristischen Ettscheidung ab. Der Klage des BUND wird keine Chance eingeräumt. Im Prinzip urteilt das Bundesverfassungsgericht wie der VGH Kassel: das öffentliches Interesse an der Schaffung oder auch nur Erhaltung von Arbeitsplätzen ist wichtiger als der Naturschutz.
Bundesverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Baustopp für A380-Werft ab
18.08.2005: BVG entscheidet Anfang September, Rodung bis dahin aufgeschoben
BVG will bis zum 12. September entscheiden, bis dahin keine Rodung
Das Bundesverwaltungsgericht will über die Beschwerde des BUND Anfang September entscheiden und hat Fraport gebeten, bis zum 12. September mit der Rodung des Bannwalds zu warten. Fraport sagte dies zu.
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
BUND erhofft Vorrang für Naturschutz im Wald
04.08.2005: BUND beantragt Revision beim BVG
Der BUND hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil des VGH Kassel vom 28.06.2005 eingelegt (Az.: BVerwG 4 B 49.05). Man hofft, dass der Bannwald bis zur Entscheidung des Gerichts stehen bleibt.
BUND: Bannwald-Rodung für A380-Werft kann noch gestoppt werden
28.06.2005: VGH Kassel lehnt Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss ab
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss (und natürlich damit auch alle Eilanträge) abgewiesen: die A380-Halle kann am vorgesehenen Standort im Bannwald gebaut werden.
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
31.05.2005: Landesregierung korrigiert nach Klage des BUND Fehler im A380-Planfeststellungsbeschluss
Nach Aussagen des BUND bessert die Landesregierung nach der Verhandlung über die Klage des BUND beim VGH Kassel den Planfeststellungsbeschluss zur A380-Werft in einzelnen Punkten nach, um einen Erfolg der Klage des BUND zu verhindern. Insgesamt sieht es laut Bürgermeister Brehl eher nach einer Ablehnung der Klagen aus.
BUND: Landesregierung korrigiert nach Klage Fehler im A380-Planfeststellungsbeschluss
21.04.2005: VGH Kassel lehnt Eilanträge gegen Beschluss der Regionalversammlung ab
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Eilanträge der Stadt Rüsselsheim und des Kreises Groß-Gerau gegen den Sofortvollzug bei der Entscheidung der Regionalversammlung über die Abweichungszulassung vom Regionalplan für die A380-Werft abgelehnt. Das Gericht meinte, der Regionalplan habe inzwischen keine rechtliche Bedeutung mehr für das Projekt, da die beschlossenen Abweichungen mittlerweile Teil des Planfeststellungsbeschlusses seien. Die Verhandlungen über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss beginnen am 24. Mai.
Pressemitteilung des VGH Kassel zum Urteil
15.03.2005: Entscheidung über Klagen gegen A380-Werft bis Mitte des Jahres
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof will über alle Klagen gegen Planfeststellung für die A380-Werft bis Mitte des Jahres entscheiden. Verhandelt werden soll am 24. und 31. Mai sowie am 7. Juni. Eilverfahren und Verfahren in der Hauptsache sollen dabei gebündelt werden. Die Klagen gegen die Abweichung vom Regionalplan Südhessen sollen ebenfalls bis Jahresmitte entscheiden sein. Fraport hat bis jetzt nicht mit der Rodung begonnen, sondern will die Entscheidung des Gerichts über die Eilanträge abwarten. Da am 15. März die "Brut- und Setzperiode" begonnen hat, während der keine Bäume gefällt werden dürfen, wird der Wald jetzt frühestens Anfang September gerodet.
27.01.2005: Stadt Neu-Isenburg wird gegen Planfeststellungsbeschluss klagen
Die Stadtverordnetenversammlung von Neu-Isenburg hat gestern beschlossen, eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur A380-Werft einzureichen. Die Stadt sei im Verfahren nicht angehört worden, sagte RA Haldenwang, dies sei rechtlich angreifbar.
26.01.2005: Wohnungsbaugesellschaft reicht Klage ein
Die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur A380-Werft eingereicht. Die GBO wolle verhindern, dass der Wert ihrer mehreren hundert Gebäude und Grundstücke durch die Erweiterung des Flughafens sinke, teilte der beauftragte RA Baumann mit.
07.01.2005: BUND reicht Klage gegen Planfeststellungsbeschluss ein
Der BUND hat beim VGH Kassel eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die A380-Werft eingereicht. Nach Meinung des BUND kann die Werft auf dem bestehenden Flughafengelände rechtzeitig realisiert werden.
BUND reicht Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur A380-Werft ein (PM vom 7.1.2005)
30.11.2005: Kreis Groß-Gerau kündigt juristische Schritte an
Der Kreis Groß-Gerau hat angekündigt, dass er gegen den Planfeststellungsbeschluss für die A380-Werft Klage erheben wird.
Planfeststellungsbeschluss A380-Halle: Kreis Groß-Gerau kündigt juristische Schritte an
Pressemitteilung vom 30.11.2004
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